Gemeinde Molbergen
Cloppenburger Straße 22
49696 Molbergen
Tel.: 04475 / 9494-0
Fax: 04475 / 9494-90
rathaus@molbergen.de

Öffnungszeiten

Mo - Fr: 08.30 - 12.30 Uhr
Mo, Do: 14.00 - 16.00 Uhr
Mi: 14.00 - 18.00 Uhr

Dienstagnachmittag geschlossen

Allgemein

Bekanntmachung

 

Bekanntmachung

 

Bekanntmachung

 

Bekanntmachung

 

1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Molbergen

Aufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.09.2022 (Nds. GVBl. S. 588), hat der Rat der Gemeinde Molbergen in seiner Sitzung am 17.10.2022 folgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Molbergen vom 19. Dezember 2011 beschlossen:

§ 1

§ 7 der Hauptsatzung wird wie folgt gefasst:

§ 7
Verkündungen und öffentliche Bekanntmachungen

1.  Satzungen, Verordnungen, Genehmigungen von Flächennutzungsplänen sowie
     öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Molbergen werden - soweit
     durch Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmt ist - im Internet unter der
     Adresse www.molbergen.de im elektronischen Amtsblatt für die Gemeinde
     Molbergen verkündet bzw. bekannt gemacht.

     Sind Pläne, Karten oder Zeichnungen Bestandteile einer Satzung oder Verordnung,
     so kann die Bekanntmachung dieser Teile dadurch ersetzt werden, dass sie während
     der Dienststunden zur Einsicht im Dienstgebäude der Gemeinde Molbergen ausgelegt
     werden. In der Satzung oder Verordnung wird der Inhalt dieser Bestandteile grob
     umschrieben. Bei Veröffentlichung der Satzung oder Verordnung wird auf die
     Ersatzbekanntmachung mit Ort, Zeitpunkt und Dauer hingewiesen.

2.  Auf die Bereitstellung im Internet und auf die Internetadresse wird nachrichtlich
     in der „Münsterländischen Tageszeitung“ hingewiesen.

3.  Ortsübliche und sonstige Bekanntmachungen erfolgen in der „Münsterländischen
     Tageszeitung“, soweit durch Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmt ist.

4.  Ohne rechtliche Verpflichtung und Rechtswirkung ist die Bürgermeisterin/der
     Bürgermeister berechtigt, Bekanntmachungen nach den Absätzen 1 und 3 zur
     Bürgerinformation zusätzlich in Aushangkästen oder in sonst geeigneter Weise
     auszuhängen bzw. auszulegen oder im Internet zu veröffentlichen.

§ 2
Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 01.12.2022 in Kraft.


Molbergen, 16. November 2022

Witali Bastian

Bekanntmachung

 

Unternehmensflurbereinigung E 233-Emstek

Bekanntmachung

 

Amt für regionale Landesentwicklung (ArL)
Weser-Ems
Markt 15/16
26122 Oldenburg

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren                           Oldenburg, den 26.10.2022
Altenoythe-Hohefeld
Az.: 4.1.3-611-2254 / 0.9



S C H L U S S F E S T S T E L L U N G

des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Altenoythe-Hohefeld

Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Altenoythe-Hohefeld wird hiermit gemäß § 149 des Flurbereinigungsgesetzes vom 16.03.1976 (BGBl. I, S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I, S. 2794) durch folgende Feststellungen abgeschlossen:

  1. Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes des vereinfachten Flurbereinigungs-verfahrens Altenoythe-Hohefeld einschließlich seiner Nachträge ist erfolgt.
  2. Die Beteiligten haben keine Ansprüche mehr, die in dem vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Altenoythe-Hohefeld hätten berücksichtigt werden müssen.
  3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft des vereinfachten Flurbereinigungs-verfahrens Altenoythe-Hohefeld sind abgeschlossen. Damit erlischt die Teilnehmergemeinschaft.

Begründung

Der Flurbereinigungsplan des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Altenoythe-Hohefeld ist einschließlich seiner Nachträge vollständig ausgeführt. Insbesondere ist das Eigentum an den neuen Grundstücken auf die im Flurbereinigungsplan und in seinen Nachträgen genannten Teilnehmer übergegangen. Das Liegenschaftskataster wurde entsprechend berichtigt und alle Ersuchen auf Berichtigung der betroffenen Grundbücher wurden gestellt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach dessen Bekanntgabe beim Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Weser-Ems, Theodor-Tantzen-Platz 8, 26122 Oldenburg bzw. Markt 15/16, 26122 Oldenburg werden.

Hinweis

Jeder Beteiligte und jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegt, kann die folgenden Unterlagen auf Dauer bei der Stadt Friesoythe einsehen:

  • Eine Ausfertigung der Karte, die die neue Feldeinteilung nachweist.
  • Ein Verzeichnis der neuen Grundstücke und 2 Teilnehmerverzeichnisse
    (alphabetisch und nach Ordnungsnummern)
  • Die Bestimmungen des Flurbereinigungsplanes und seiner Nachträge, die auf Dauer
    von allgemeiner Bedeutung sind und nicht in das Grundbuch oder andere öffentliche Bücher eingetragen wurden.
  • Eine Abschrift dieser Schlussfeststellung.

Hinweis: Gemäß § 27a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz wird die Schlussfeststellung des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Altenoythe-Hohefeld auch im Internet unter www.flurb-we.niedersachsen.de in der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ eingestellt.

(Doolmann)

Friesoythe, 04.11.2022

Vorstehende Schlussfeststellung des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Altenoyther Feld vom 26.10.2022 wird hiermit im Verbund veröffentlicht.

 


Stadt Friesoythe
Der Bürgermeister
Stratmann

                                             

Gemeinde Edewecht
Die Bürgermeisterin

Knetemann                                   


Gemeinde Molbergen
Der Bürgermeister

Bastian                                        

Gemeinde Garrel
Der Bürgermeister
Höffmann

Gemeinde Bösel
Der Bürgermeister

Block

Gemeinde Saterland
Der Bürgermeister

Otto
 

Gemeinde Barßel
Der Bürgermeister

Anhuth                                
                                                                      























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