Gemeinde Molbergen
Cloppenburger Straße 22
49696 Molbergen
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Mi: 14.00 - 18.00 Uhr

Dienstagnachmittag geschlossen

Bauleitplanung

Bekanntmachung

16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Molbergen und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79 „Dwergte, Große Tredde“ der Gemeinde Molbergen im Parallelverfahren
Hier: Bekanntmachung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Durchführung der
         öffentlichen Auslegung

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Molbergen hat in seiner Sitzung am 29.06.2022 die öffentliche Auslegung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Molbergen und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79 „Dwergte – Große Tredde“ beschlossen.

Der identische Geltungsbereich der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 79 „Dwergte – Große Tredde“ liegt im Nordwesten der Gemeinde Molbergen im Ortsteil Dwergte. Der Bereich wird von der Straße „Große Tredde“, dem Landschaftsschutzgebiet Dwergter Sand, dem Ferienhausgebiet Dwergte sowie landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen eingerahmt. Er umfasst das Flurstück 67 der Flur 7.

Das Plangebiet der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 79 „Große Tredde“ ist im nachfolgenden Kartenausschnitt dargestellt.

Planentwurf und Begründung mit Umweltbericht sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 11.05.2023 bis 12.06.2023, beide Tage einschließlich, während der Dienststunden (Mo. u. Do. von 8.30 – 12.30 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr, Mi. von 8.30 – 12.30 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr, Di. u. Fr. von 8.30 – 12.30 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Molbergen, Zimmer 2, Cloppenburger Straße 22, 49696 Molbergen, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Darüber hinaus sind die Unterlagen während der Auslegungszeit im Internet unter www.molbergen.de > Unsere Gemeinde > Bekanntmachungen > Bauleitplanung einsehbar.

Die Öffentlichkeit kann sich während der Auslegungsfrist eingehend über die beabsichtigte Planung informieren bzw. Stellungnahmen hierzu abgeben; es besteht auch allgemein die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 und 2 BauGB wird außerdem bekannt gegeben, dass gleichzeitig folgende – nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche – umweltbezogene Stellungnahmen bereits vorliegen sowie nachfolgend genannte Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und ebenfalls mit ausgelegt werden:

Umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange:

1. Umweltbezogene Stellungnahmen des Landkreises Cloppenburg vom 22.04.2022
    - Hinweise zur externen Kompensation
    - Hinweise zur Verortung der Wallhecke
    - Hinweise zum Wallheckenabstand
    - Hinweise zur Einbindung in die Landschaft und zur Bereicherung des Ortsbildes durch
      Eingrünungen
    - Hinweise zu Abfallbehälterstandplätzen

2. Umweltbezogene Stellungnahme des Niedersächsischen Landesamtes für Bergbau,
    Energie und Geologie (LBEG) vom 25.04.2022
    - Hinweise zu Maßnahmen der Vermeidung und Verhinderung von Bodenbeein-
      trächtigungen

3. Umweltbezogene Stellungnahme des Niedersächsischen Betriebes für Wasserwirtschaft,
    Küsten- und Naturschutz (NLWK) vom 11.04.2022
    - Hinweis auf Landesmessstelle


Umweltbezogene Informationen:

1. Umweltbericht als ergänzender Bestandteil der Begründung mit Darstellung bzw. Unter-
    suchung zu den Schutzgütern im Untersuchungsraum (Bestandsaufnahme und –
    bewertung sowie Prognose der Planauswirkungen unter Berücksichtigung von
    Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen):
    -    Schutzgut Mensch
         Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
    -    Schutzgut Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt
         Faunapotenzial (Brutvögel und Fledermäuse), Biotoptypen im Plangebiet, Wald- und
         Gehölzbestand
    -    Schutzgut Fläche und Boden
         Bodenverhältnisse im Plangebiet, Flächeninanspruchnahme/Versiegelung
    -    Schutzgut Wasser
         Auswirkungen auf das Grundwasser, Grundwasserneubildung/Schutzpotential der
         Grundwasserüberdeckung
    -    Schutzgut Luft und Klima
         Klimaerwärmung
    -    Schutzgut Landschaft
         Landschaftsbild
    -    Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
         Belange der archäologischen Denkmalpflege
    -    Wechselwirkungen
         Hinweis auf bestehende Wechselwirkungen

2. Faunistische Bestandserfassung 2021 (Brutvögel und Fledermäuse), Regionalplan & UVP
    Planungsbüro Peter Stelzer GmbH, Freren, vom 14.09.2021


Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist (mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Molbergen, 02.05.2023


Der Bürgermeister
(Witali Bastian)

Bekanntmachung

3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69 „Moorhook“ der Gemeinde Molbergen im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB
Hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB und
         Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB


Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Molbergen hat in seiner Sitzung am 15.03.2023 die Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69 „Moorhook“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Das Plangebiet liegt innerhalb des zentralen Siedlungsgebietes im Norden des Ortes Molbergen und befindet sich im Nordwesten des durch den Bebauungsplan Nr. 69 „Moorhook“ (rechtsverbindlich seit dem 31.07.2014) begründeten Siedlungsbereiches östlich der Straße Kuhmoor und nördlich der Elbestraße. Die genaue Lage des Plangebietes ist der nachstehenden Übersichtskarte zu entnehmen:

Die Planänderung verfolgt Ziele der Innenentwicklung Molbergens und wird daher gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB entsprechend. Es wird daher von der Umweltprüfung, von dem Umweltbericht, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Molbergen hat in seiner Sitzung am 15.03.2023 ebenfalls dem Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69 „Moorhook“ mit Begründung zugestimmt und seine öffentliche Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die förmliche Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

Der Entwurf einschl. Begründung liegt gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

04.05.2023 bis zum 05.06.2023 (beide Tage einschließlich),

während der Dienststunden (Mo. u. Do. von 8.30 – 12.30 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr, Mi. von 8.30 – 12.30 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr, Di. u. Fr. von 8.30 – 12.30 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Molbergen, Zimmer 2, Cloppenburger Straße 22, 49696 Molbergen, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Öffentlichkeit kann sich während der Auslegungszeit eingehend über die beabsichtigte Planung informieren bzw. Stellungnahmen (mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift) hierzu abgeben; es besteht auch allgemein die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.


Molbergen, 25.04.2023


(Witali Bastian)
- Bürgermeister -

Bekanntmachung

5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Dwergter Sand III“ der Gemeinde Molbergen im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB
    Hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB und
             Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB


Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Molbergen hat in seiner Sitzung am 15.03.2023 die Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Dwergter Sand III" im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Das Plangebiet liegt innerhalb des bestehenden Ferienhausgebietes im Ortsteil Dwergte der Gemeinde Molbergen und befindet sich vollständig innerhalb des rechtswirksamen bestehenden Bebauungsplanes Nr. 10 „Dwergter Sand III“, hier im Stand seiner 2. Änderung (rechtsverbindlich seit dem 08.01.1994), und umfasst einen westlichen Teil des Flurstückes 72/13, Teile des Flurstücks 71/308 sowie das Flurstück 71/309, alle gelegen in der Flur 7 in der Gemarkung Molbergen. Die genaue Lage des Plangebietes ist der nachstehenden Übersichtskarte zu entnehmen:

Die Planänderung verfolgt Ziele der Innenentwicklung Molbergens und wird daher gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB entsprechend. Es wird daher von der Umweltprüfung, von dem Umweltbericht, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Molbergen hat in seiner Sitzung am 15.03.2023 ebenfalls dem Entwurf zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Dwergter Sand III“ mit Begründung zugestimmt und seine öffentliche Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die förmliche Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

Der Entwurf einschl. Begründung liegt gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

04.05.2023 bis zum 05.06.2023 (beide Tage einschließlich),

während der Dienststunden (Mo. u. Do. von 8.30 – 12.30 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr, Mi. von 8.30 – 12.30 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr, Di. u. Fr. von 8.30 – 12.30 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Molbergen, Zimmer 2, Cloppenburger Straße 22, 49696 Molbergen, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Öffentlichkeit kann sich während der Auslegungszeit eingehend über die beabsichtigte Planung informieren bzw. Stellungnahmen (mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift) hierzu abgeben; es besteht auch allgemein die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Molbergen, 25.04.2023

(Witali Bastian)
- Bürgermeister -

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Bekanntmachung

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Peheim-Ortsmitte“ der Gemeinde Molbergen im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB
Hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB und
         Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Molbergen hat in seiner Sitzung am 15.03.2023 die Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Peheim-Ortsmitte“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Das Plangebiet liegt innerhalb des zentralen Siedlungsgebietes nördlich der Ortsmitte des Ortes Peheim der Gemeinde Molbergen in einem Bereich westlich der Markhauser Straße, südlich der St.-Anna-Straße und östlich der Friedhofstraße. Der Änderungsbereich befindet sich vollständig innerhalb des rechtswirksamen Bebauungsplanes Nr. 18 „Peheim, Ortsmitte“ (rechtsverbindlich seit dem 24.09.1982) und umfasst südlich der St. Anna-Straße das Flurstück 247/6 sowie nördliche Teile der Flurstücke 248/8 und 249/21, alle gelegen in der Flur 3 in der Gemarkung Molbergen.
Die genaue Lage des Plangebietes ist der nachstehenden Übersichtskarte zu entnehmen:

Die Planänderung verfolgt Ziele der Innenentwicklung Molbergens und wird daher gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB entsprechend. Es wird daher von der Umweltprüfung, von dem Umweltbericht, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Molbergen hat in seiner Sitzung am 15.03.2023 ebenfalls dem Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Peheim-Ortsmitte“ mit Begründung zugestimmt und seine öffentliche Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die förmliche Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

Der Entwurf einschl. Begründung liegt gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

04.05.2023 bis zum 05.06.2023 (beide Tage einschließlich),

während der Dienststunden (Mo. u. Do. von 8.30 – 12.30 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr, Mi. von 8.30 – 12.30 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr, Di. u. Fr. von 8.30 – 12.30 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Molbergen, Zimmer 2, Cloppenburger Straße 22, 49696 Molbergen, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Öffentlichkeit kann sich während der Auslegungszeit eingehend über die beabsichtigte Planung informieren bzw. Stellungnahmen (mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift) hierzu abgeben; es besteht auch allgemein die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.


Molbergen, 25.04.2023


(Witali Bastian)
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